Erbrechtliche Beratung in Spanien

Erbrecht Spanien

Bis zum Jahre 2015 wird auf die Rechtsnachfolge von in Spanien verstorbenen deutschen Staatsbürgern deutsches Erbrecht angewendet. Die Abwicklung der Erbschaft erfolgt bei dem Vorhandensein von Vermögen in Spanien ebendort. Unsere Tätigkeiten im Bereich des Erbrechtes umfassen die folgenden:

 

  • Vorbereitung und Abwicklung der notariellen Erbschaftsannahmeerklärung
  • Führung der verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rückerstattung von Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund des EUGH Urteils vom 03.09.2014 in der Rechtssache 127/12.
  • Stellung von Erbscheinsanträgen vor einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien oder dem deutschen Nachlassgericht
  • Ermittlung von in Spanien belegenem Vermögen
  • Vertretung bei der Einforderung von Pflichtteilsanspüchen und Vermächtnissen bei spanischem Wohnsitz des Erben
  • Erbschaftssteuerliche Beratung und Abgabe der Steuererklärungen
  • Beratung im Hinblick auf die neue EU-Erbrechtsverordnung
  • Beratung im Vorfeld des Erbfalles mit dem Ziel der Minimierung der  Erbschaftssteuerlast
  • Beratung bei der Erstellung von Testamenten

 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die folgenden Publikationen: 

 

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.

 

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