Steuerberatung und Buchhaltung in Bezug auf Spanien

Steuerberatung und Buchhaltung Spanien

Gesellschafter einer spanischen Gesellschaft trifft die Pflicht zur ordnungsgemäße Buchhaltung und zur Abgabe der periodischen Steuererklärungen.

 

Die in Kooperation mit der Kanzlei Engels stehenden spanischen Steuerberater und Buchhalter bzw. Lohnbuchhalter übernehmen u.a. folgende Tätigkeiten: 

 

  • Buchhaltung von kleinen oder mittelgroßen Gesellschaften in Spanien
  • Abgabe der periodischen Steuererklärungen für kleine oder mittelgroße Gesellschaften in Spanien
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für kleine und mittelgroße Gesellschaften in Spanien
  • Anmeldung von Arbeitnehmern bei der spanischen Sozialversicherungskasse
  • Lohnbuchhaltung

 

Der Kontakt mit den Beratern kann über Rechtsanwalt Engels auf deutsch geführt werden.

 

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular  an die Kanzlei Engels & Asociados.


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