Steuerrechtliche Beratung in Spanien

Fast alle Rechtsbereiche, die von der Kanzlei Engels & Asociados berabeitet werden, berühren auch steuerliche Aspekte. Beratungen hinsichtlich der verschiedensten anfallenden Steuern, den laufenden Änderungen, gerade in den letzen Jahren, sowie die Vermittlung von Steuerberatern und Dienstleistern, die Steuern erklären und die Zahlung dieser ermitteln, gehören daher zu den regelmäßigen Aufgaben, die von der Kanzlei wahrgenommen werden.

 

Steuerrechtliche Beratungen werden daher in foglenden Bereichen angeboten:

 

  • Das Unternehmenssteuerrecht
  • Das Immobiliensteuerrecht
  • Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
  • Das Steuerrechts für natürlicher Personen
  • Das Steuerrecht für Nicht-Ansässige

 

Die für jegliche Tätigkeit in Spanien erforderlichen Steuernummern für ausländische natürliche Personen (N.I.E.) und juristische Personen (N.I.F.), werden für die betreute Mandantschaft regelmäßig beantragt, ohne dass deren Präsenz in Spanien erforderlich wäre.

 

Beachten Sie bitte auch folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Robert Engels, im Zusammenhang mit steuerlichen Aspekten in Spanien:

 

 

Sie finden hier eine Auflistung der wichtigsten spanischen Steuern:

 

  • Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, IS)
  • Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE)
  • Umsatzsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA)
  • Einkommenssteuer (Impuesto Renta Personas Físicas, IRPF)
  • EKSt. Nicht Ansässige (Impuesto Renta No Residentes, IRNR)
  • Vermögenssteuer (Impuesto Patrimonio personas físicas, IP)
  • Grundsteuer (Impuesto municipal Bienes Inmuebles, I.B.I.)
  • Gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalía municipal)
  • Stempelsteuer (Impuesto Actos Jurídicos Documentados, IAJD)
  • Erbschaftssteuer (Impuesto Sucesiones y Donaciones, ISD)
  • Schenkungssteuer (Impuesto Sucesiones y Donaciones, ISD)
  • Gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalía municipal)
  • Grunderwerbst. (Impuesto Transmisiones Patrimoniales, ITP)

 

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