Gründung einer Sociedad Limitada und Folgeberatung

S.L. Spanien

Die Kanzlei Engels unterstützt Sie unter Einbindung eines spanischen Notars bei der Gründung einer Gesellschaft nach spanischem Recht,  insbesondere bei der Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.), dem  Pendant der deutschen GmbH bzw. englischen Limited.

 

Die Unterstützung beginnt mit der Klärung von Vorfragen hinsichtlich der zu wählenden Gesellschaftsform, der Firma, des Gesellschaftssitzes, der Höhe des Gesellschaftskapitals und der Erstellung der Satzung. 

 

Über die Kanzlei Engels und ihre Kooperationspartner in Spanien können die Eröffnung des Gesellschaftskontos und die Beantragung der Namensfreigabe veranlasst werden. Nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages wird die gegründete Gesellschaft in das zuständige Handelsregister eingetragen.

 

Auf Wunsch des Mandanten ist die Gründung der Gesellschaft auch ohne  persönliche Anwesenheit der Gesellschafter vor Ort möglich.

Die Beratung umfasst dabei neben gesellschaftsrechtlichen u.a. auch  steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.

Unser Angebot beinhaltet auch die Vermittlung von Steuerberatern, die für Sie während der gesellschaftlichen Aktivität Steuererklärungen, sowie Jahresabschlüsse erstellen und die Buchhaltung übernehmen.

 

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.

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