Vertretung bei Verfahren vor spanischen Gerichten

Klage Spanien

Sollten Sie beabsichtigen, in Spanien ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren zu führen, vermitteln wir Ihnen auf dem gesamten spanischen Staatsgebiet zugelassene Rechtsanwälte, die das gerichtliche Verfahren führen und Sie vor Gericht vertreten können.

 

Gleiches gilt natürlich für den Fall, dass Sie vor einem spanischen Gericht verklagt werden. Hierbei ist insbesondere die kurze und nicht verlängerbare Klageerwiderungsfrist von 20 Werktagen ab Zustellung der Klage zu beachten. Ein unverzügliches Handeln ist auch deswegen geboten, weil es, anders als im deutschen Prozessrecht, keine Replik gibt. Dies bedeutet, dass alle Verteidigungs- und Beweismittel bereits mit der Klageerwiderung vorgebracht werden müssen.

 

Beachten Sie zu diesem Bereich auch die Veröffentlichung über das Gesetz 10/2012 vom 20. November, mit dem die nationalen Gerichtskosten erhöht werden.

Hier gelangen Sie zu dem Beitrag.

 

Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular  an die Kanzlei Engels & Asociados.

© Kanzlei Engels & Asociados – Ihr Ansprechpartner für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr

Rechtsanwälte in Deutschland und Spanien - Deutsches und Spanisches Recht